Webseiten- und Datensicherheit sind heutzutage zentrale Begriffe, nicht nur in Bezug auf rechtliche Fragestellungen, sondern auch für den Erfolg einer Webseite. Die Internetlandschaft wandelt sich derzeit sehr schnell. Es ist schwer, den Überblick über sicherheitstechnische Entwicklungen zu behalten. Wir fassen für Sie zusammen.
Abmahnsichere und rechtssichere Webseite – so geht’s
Eine Webseite zu erstellen, ist heutzutage einfacher denn je. Sowohl Laien als auch Profis können binnen kurzer Zeit eine Seite hochziehen. Viele Betreiber von Webseiten lassen dabei jedoch die rechtlichen Vorgaben aus den Augen.
Die juristische Durchdringung des Internetsektors wird immer komplizierter. Die Debatte um die Internetsicherheit hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf die Rechtslage. Mittlerweile greifen auch Suchmaschinen durch, wenn sie die Internetsicherheit gefährdet sehen. Folglich ist es notwendig, die eigene Webseite so sicher und geschützt aufzustellen wie möglich. Im besten Fall ist die Webseite abmahnsicher und rechtssicher. Was das im Einzelnen heißt, erfahren Webseitenbetreiber hier.
Suchmaschinen wie Google haben die Webseitensicherheit längst zu einem Kriterium für die Position im Ranking gemacht.
Das Impressum
Alle Webseiten, die nicht ausschließlich persönlich oder familiär genutzt werden, unterliegen einer Impressumspflicht. Im Impressum verzeichnen Betreiber ihren Namen und ihre Adresse. Ein Postfach reicht nicht. Es ist empfohlen, dass User das Impressum schnell und reibungslos einsehen können. Bestehen Mängel beim Impressum, kommt es schnell zu einer Abmahnung der Seite bei Suchmaschinen wie Google.
Auf die Rechte anderer achten
Auch im Internet gilt das Urheberrecht. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich nur Content nutzen dürfen, für den Sie selbst das Urheberrecht innehaben. In der Praxis ist das natürlich nicht möglich und auch nicht nötig. Viele Webseiten benutzen Grafiken, Fotos oder Texte, bei denen Betreiber und Urheber nicht übereinstimmen. Geschieht dies unautorisiert, kann der Urheber geltendes Recht anwenden und den Rechtsbruch anzeigen. In diesem Fall kann zusätzlich zur Entschädigung des Urhebers auch ein empfindliches Bußgeld fällig werden.
Doch keine Sorge! Selbstverständlich können Sie auch auf Inhalte anderer zurückgreifen. Dies muss jedoch im Vorhinein mit dem Urheber abgeklärt werden. In der Regel müssen Webseitenbetreiber den Urheber für die Einverständniserklärung entlohnen. Folglich fahren Betreiber am sichersten, wenn sie jeden Content prüfen und dessen Verwendung mit dem Urheber abklären.
Eine Alternative stellen übrigens Creative Commons dar. Diese können kostenfrei genutzt werden. Derzeit zählen fast eine Milliarde Fotos, Bilder, Grafiken und Co. zu den CC.
Rechtssicherheit für den Online Shop: AGB und Co.
Viele Unternehmen treten über ihre Webseite in ein Geschäftsverhältnis mit dem Besucher ein. Ein solcher Verbrauchervertrag ist nur dann rechtskonform, wenn der Verbraucher im Rahmen einer Widerrufsbelehrung aufgeklärt wird. Des Weiteren ist der Betreiber angehalten, ein Widerrufsformular bereitzustellen. Veraltete Widerrufsbelehrungen schützen übrigens nicht vor Abmahnungen. Vielmehr muss die Widerrufsbelehrung ständig angepasst und aktualisiert werden.
Zudem erfordern Online Shops und sonstige kommerzielle Zwecke Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese müssen unbedingt verständlich und auf das eigene Unternehmen zugeschnitten formuliert sein. Die Präsentation der AGB erfolgt dabei zwingend vor dem Eintritt ins Geschäftsverhältnis. Benutzer müssen einen Button betätigen, mit dem sie angeben, dass sie mit den AGB einverstanden sind.
Gerade bei Online Transaktionen werden eine Menge persönlicher Daten verarbeitet. Aus diesem Grund muss der Betreiber den Online Shop sorgfältig absichern, z. B. mit einem SSL-Zertifikat (Secure Sockets Layer). Dieses verhindert, dass Dritte die Interaktion zwischen Server (Webseite) und Client (Browser des Kunden) einsehen können. SSL beugt also dem Datenklau vor.
Haftung
Grundsätzlich gilt auch im virtuellen Raum Meinungsfreiheit in Deutschland. Hetze und Diffamierungen fallen jedoch nicht unter Meinungsfreiheit und sind strafbar. Das Gesetz fordert von den Betreibern keine Kontrollfunktion ein. Sollte der Betreiber jedoch Kenntnis von rechtswidrigen Äußerungen z. B. in einem Forum oder in der Kommentarsektion erlangen, muss er die fraglichen Inhalte umgehend löschen. Tut er das nicht, drohen rechtliche Sanktionen. Die Sanktionierung von rechtswidrigen Äußerungen gilt nicht nur für eigene Inhalte, sondern auch für fremde Inhalte, die auf der eigenen Seite publiziert und nicht entfernt werden.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung gehört zu den wichtigsten Komponenten der Webseitensicherheit. Jeder Webseitenbetreiber ist verpflichtet, eine Datenschutzerklärung auf der Webseite zur Verfügung zu stellen. Die Datenschutzerklärung informiert den User darüber, welche Daten zu welchem Zweck erhoben, eingespeichert und weiter verwendet werden. Sie muss von jeder einzelnen Unterseite der Webseite erreicht werden können.
Leider sind die Bestimmungen, aufgeführt in der Datenschutzverordnung DSGVO, nicht immer leicht verständlich. Deshalb lohnt es sich, einen verständigen Webdesigner oder einen Anwalt einzuschalten. Eine Liste von Ansprechpartnern (z. B. verlässliche Webdesigner) finden Sie im Verzeichnis-Portal des Fachverbands deutscher Webseiten-Betreiber.
Bei der Erhebung persönlicher Daten ist überdies eine Verschlüsselungssoftware angeraten. Hier hat sich das SSL-Zertifikat etabliert. Dieses verhindert den Zugriff Dritter auf sensible Daten und signalisiert dem User, dass seine Daten in sicheren Händen sind.
Die Datenschutzerklärung ist ein absolutes Muss für jede Webseite.
Newsletter
Newsletter transportieren in der Regel Werbeinhalte. Das Abonnement eines Newsletters darf dem User nicht aufgezwungen werden. Ganz im Gegenteil: Der Benutzer muss sich bewusst für das Abonnement entscheiden, indem er dem Empfang des Newsletters z. B. via Häkchen zustimmt (Opt-In). Der Benutzer muss über den Inhalt und die Häufigkeit des Newsletters Bescheid wissen. Nach der ersten Zustimmung versendet das Unternehmen eine Bestätigungsmail an den Benutzer. Dieser liegt ein Bestätigungslink zugrunde, mit dem der Benutzer das Interesse für den Newsletter besiegeln kann. Erst dann ist das Versenden des Newsletters rechtens. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass der Benutzer den Newsletter jederzeit abbestellen darf.
Verlinkungen auf fremde Seiten und Streaming
Bei Verlinkungen auf fremde Seiten ist das Urheberrecht zu berücksichtigen. Ein Link, der auf eine Seite mit illegalen Inhalten führt, kann rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Der Webseitenbetreiber haftet für fremde Inhalte, auf die er mit dem Link verweist.
Noch ist nicht abschließend entschieden, wie rechtlich mit dem Thema Streaming umgegangen werden soll. Grundsätzlich gilt, dass der Urheber bestimmt, wann, wie und wo er sein Werk veröffentlicht. Eine unautorisierte Veröffentlichung, z. B. von Filmen oder Serien, verursacht gegebenenfalls eine Schadensersatzforderung, der in der Regel stattgegeben wird. Bei der Vervielfältigung von Inhalten muss der Urheber vom Vervielfältigenden entlohnt werden.
Hilfe beim Thema Sicherheit: Rechtssicher und abmahnsicher
Bei Zuwiderhandeln gegen geltendes Recht müssen sich Betreiber sowohl auf rechtliche als auch auf wirtschaftliche Konsequenzen einstellen. Wenn Sie Ihre Webseite abmahnsicher und rechtssicher gestalten möchten, ist professionelle Hilfe angeraten.
Auf der Seite des FdWB (Fachverband deutscher Webseiten-Betreiber) können Sie Informationen zu verschiedenen IT-Dienstleistern abrufen. Darüber hinaus dienen die Inhalte auf der Webseite zur Weiterbildung. Bei Bedarf vermittelt Ihnen der FdWB auch ein Gespräch mit einer Beratungsstelle.
Manchmal reicht schon eine Beratungssitzung aus, damit Sie Ihre Seite an die modernen Anforderungen anpassen können. Spätestens die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Webdesigner stellt sicher, dass Ihre Webseite die heutzutage notwendigen Rahmenbedingungen erfüllt.