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Das Informationszeitalter ist vorbei, das Konsolidierungszeitalter hat begonnen.
Das Wissen ist da! Der FdWB schafft Brücken des Verstehens und einen Weg der einfachen Nutzung.

Der Fachverband deutscher Webseiten-Betreiber schafft neue Dimensionen bei der Zusammenarbeit zwischen Webseitenbetreibern und IT-Dienstleistern, auf verschiedensten Ebenen im schnellen Wandel von Technologien und Kommunikation.

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Satzung FdWB

SATZUNG – AUSZUG – GESELLSCHAFTSZWECK

FdWB – Fachverband deutscher Webseiten-Betreiber

1. Firma, Sitz, Wirtschaftsjahr, Beginn und Dauer

1.1 Die Gesellschaft lautet FdWB – Fachverband deutscher Webseiten-Betreiber Gesellschaft mit beschränkter Haftung – nachstehend auch als FdWB genannt.

1.2 Sitz der Gesellschaft ist Berlin.

1.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung und endet am 31.12. desselben Jahres.

1.4 Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung im Handelsregister. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2. Gegenstand des Unternehmens

2.1 Inhalte der Gesellschaftstätigkeit

A) Förderung der Allgemeininteressen der Mitglieder, speziell der Webseitenbetreiber und IT-Dienstleister (nachfolgend auch so genannt), in Bezug auf alle Bereiche einer Webseite sowie dem dazugehörigen Umfeld.

(a) Der Webseitenbetreiber und IT-Dienstleister im Zusammenhang mit webseitenbasierter Informationstechnologie (einschließlich Cloud-Lösungen).

(b) Der technischen und rechtlichen Standardisierung von Geschäftsprozessen von Webseitenbetreibern und IT-Dienstleistern.

(c) Der Investitions- und Entscheidungssicherheit von Webseitenbetreibern und IT-Dienstleistern.

(d) Der beruflichen Kooperation von Webseitenbetreibern und IT-Dienstleistern.

(e) Der Unterstützung der inner- und überbetrieblichen Aus- und Fortbildung von Webseitenbetreibern und IT-Dienstleistern.

(f) Der Mitwirkung bei politischen Meinungsbildungsprozessen (z. B. bei Anhörungen vor neuen Gesetzesvorhaben) von Webseitenbetreibern und IT-Dienstleistern der unter (a) genannten betroffenen Wirtschaftszweige.

(g) Der Ermöglichung des freien Austauschs von Erfahrungen, Informationen und Kommunikation mit öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen durch Zurverfügungstellung einer allgemein zugänglichen Plattform.

(h) Die Umsetzung von Maßnahmen zur Standardisierung von Prozessen, Abläufen, Diensten, Produktgestaltungen und Sicherheitsprüfungen im Bereich von Internet und Webseiten für Webseitenbetreiber und IT-Dienstleister.

B) Förderung der Allgemeininteressen des Marktes

(a) Der Investitions- und Entscheidungssicherheit bei den Anwendern im Marktsektor der webseitenbasierten Informationstechnologie (Software und Dienstleistungen; einschließlich Cloud-Lösungen).

(b) Der Sicherung der Produkt- und Leistungsqualität im Bereich der Erstellung bzw. Inanspruchnahme von Webseiteninhalten.

(c) Der Optimierung des Entwicklungsaufwands von webbasierten Software-Herstellern für den Webseitenbetreiber-Markt.

(d) Der Aufklärung von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie Verbrauchern über rechtlich zulässige Inhalte von Webseiten.

(d) Der Aufklärung der Öffentlichkeit über Maßnahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit, auch zum Schutz vor Cyberkriminalität.

(e) Der Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Institutionen (Bildungseinrichtungen).

(f) Der Durchführung eigener Veranstaltungen, Messen, Beratungen, Beiträgen und beruflicher Bildungsmaßnahmen (Akademie).

(g) Der Ermöglichung des freien Austauschs von Erfahrungen, Informationen und die Kommunikation mit öffentlichen Einrichtungen, privaten Unternehmen und Verbrauchern durch Zurverfügungstellung einer allgemein zugänglichen Plattform.

2.2 Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, sofern sie geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen.

Stand 6–2017

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