Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) organisiert in Betrieben oder Behörden die Einhaltung des Datenschutzes. Der DSB kann ein Mitarbeiter sein oder als externer DSB bestellt werden, muss die notwendige Fachkunde besitzen und darf seine Tätigkeit durch konfliktreiche Selbstkontrolle nicht gefährden.
Die generellen Aufgaben und Tätigkeiten des DSB, die in Deutschland im Budesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt werden, sind insbesondere:
- Umsetzen von Datenschutzrichtlinien
- Dokumentieren der Prozesse zum Datenschutz
- Ansprechpartner für alle Datenschutzthemen
- Überwachen und Prüfen der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten und der Rechtmäßigkeit bei der Datenerhebung
- Melden von Datenschutzverstößen und Verfolgung derer in Kooperation mit internen oder externen Organisationen
- Überwachen der Datenlöschung
- Aufbau einer internen oder externen Organisation zur Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes