Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) besteht in seiner ursprünglichen Form seit 1978. Dessen Neufassung ist am 25.05.2018, zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung, in Kraft getreten. Es umfasst alle, die Bundesrepublik Deutschland betreffenden Datenschutzregeln und legt, zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Bundesländer und weiterer Regelungen, fest, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist, welche durch Informations- und Kommunikationssysteme oder auch manuell verarbeitet werden, um somit auch die allgemeine Cyber-Sicherheit zu erhöhen. Das Gesetz besteht aus vier Teilen und insgesamt 85 Paragraphen.