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AV-Vertrag ist die Abkürzung für Auftragsverarbeitungsvertrag. Dieser wurde im Rahmen der europäischen DSGVO festgelegt und gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben und diese von einem weisungsbezogenen Dienstleister (zum Beispiel Lohnabrechnung oder Marketingagenturen) verarbeiten lassen. Der AV-Vertrag sieht schärfere Richtlinien für das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vor. Synonyme Verwendung, siehe auch ADV-Vertrag.