Die EU-Urheberrechtsrichtlinie im digitalen Binnenmarkt 2019/790 wurde am 26. März 2019 vom Europaparlament beschlossen und am 17. Mai 2019 veröffentlicht. Das Ziel der Richtlinien ist es, das Urheberrecht an die Entwicklungen im digitalen Bereich anzupassen und im europäischen Raum zu harmonisieren. Dabei waren bereits während der Debatte um die Umsetzung der Richtlinie einige Inhalte umstritten. Insbesondere sind dies die Artikel 15 Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf die Online-Nutzung (vormals Artikel 11; Schlagwort: Leistungsschutzrecht für Presseverleger) und 17 Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten (vormals Artikel 13; Schlagwort: Upload-Filter).