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Beitragsordnung

Beitragsordnung des Fachverbands deutscher Webseiten-Betreiber

Inhaltsverzeichnis:

A) Bestimmungen Mitgliedschaft
B) Anlage A Beiträge und Leistungen

A) Bestimmungen Mitgliedschaft

I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der Beschluss vom 18.06.2017 des Fachverbands deutscher Webseiten-Betreiber – nachstehend auch als FdWB genannt.

II. Mitgliedsarten

Die Mitgliedschaft entspricht und ist gleichbedeutend der eines normalen Teilnehmers, im Sinne eines sich nach HGB bzw. BGB unterwerfenden kaufmännischen Geschäftsverhältnisses, sofern diese gewerblich, freiberuflich oder institutionell tätig sind, gemäß der FdWB-Satzung.

FdWB Mitgliedschaft als:

  1. Mitglied
  2. Fördermitglied
  3. Institutionelles Mitglied

Mitgliedschaften können auch in bestimmten Angebotsbündelungen, sogenannten Paketen, Rahmenverträgen oder ähnlichen Angeboten und Vereinbarungen enthalten sein. Dann ist die Mitgliedschaft extra als Bestandteil ausgewiesen und hat ihre volle Gültigkeit, jedoch gelten dann nur die darin ausgewiesenen Leistungen. Immer enthalten sind die Mitglieder-Basisleistungen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

  1. Die Gesellschafterversammlung hat die nachfolgende Beitragsordnung zu folgenden Regeln beschlossen.
  2. Die Beitragsordnung wird durch die Protokollausfertigung an alle Mitglieder bekannt gemacht und tritt ab 01.07.2017 in Kraft.
  3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem FdWB beitreten, bekommen diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, wodurch sie auch für Neumitglieder verbindlich ist.
  4. Stimmrechte haben nur Gesellschafter des FdWB mit ihren erworbenen Stimmrechten.

IV. Regelungen

  1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Gesellschafterversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis auf Widerruf.
  2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
  3. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Datum des Anmeldetags bzw. mit der ersten Rechnungsstellung und verlängert sich um ein Jahr, sofern nicht 1 Monat vor Ende der Mitgliedschaft eine schriftliche Kündigung erfolgt ist. Ausnahmen sind Sonderbestimmungen, Angebote oder Pakete, die keine oder eine extra ausgewiesene Laufzeit beinhalten.
    Die Mitgliedschaft kann zum Ende eines jeden Monats ordentlich gekündigt werden.
  4. Bei Ablehnung einer Mitgliedschaft ist eine Begründung durch den FdWB nicht zwingend notwendig. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Prüfung des Antrags.
  5. Die Mitglieder sind verpflichtet Anschriftenänderungen umgehend schriftlich dem FdWB mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem FdWB daraus keine Nachteile entstehen, entstehende Kosten gehen zulasten des Mitgliedes.
  6. Alle Beiträge des FdWB werden bei Erstbeiträgen per Sofortzahlung bezahlt oder auch eingezogen. Wiederkehrende Zahlung werden eingezogen.
  7. Die Beiträge sind monatliche Beträge, die jedoch auch, sofern vom FdWB angeboten, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden können.
  8. Bei Überschreitung des Zahlungsziels, fehlgeschlagener Lastschrift oder Deckungsmangel werden Rücklastgebühren bzw. Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus Anlage A.

V. Ausschluss und Kündigung der Mitgliedschaft

Ein Ausschluss aus der Mitgliedschaft kann einseitig vom FdWB erwirkt werden, wenn das Mitglied vorsätzlich, fahrlässig oder zu seinem ungerechtfertigten Vorteil handelt oder die Absicht hat, dem FdWB einen Schaden zuzuführen, bewusst falsche Angaben zur Person oder zum Unternehmen macht oder einen unlauteren Wettbewerbsvorteil erzielt. Darüber hinaus kann ein durch den FdWB einseitiger Ausschluss durch das unerlaubte oder verfälschte Nutzen von Zertifikaten oder Konformitätszeichen des IWTS – International Website Trust Standards (vormals FdWB-Zertifikat) und anderen Darstellungen erfolgen oder wenn Beitragspflichten wiederholt oder mehr als 2 Monate (ohne Zahlungsaufschub) überfällig sind oder sich in veröffentlichten Darstellungen Angaben befinden, die nach Prüfung durch den FdWB angemahnt wurden und nach einer angemessenen Frist nicht geändert bzw. entfernt wurden. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge erfolgt nicht. Fällige Forderungen und Vorfälligkeitsentschädigungen seitens des FdWB bleiben bestehen.

B) Anlage A Beiträge und Leistungen

1. Leistungen

a) Mitglieder Basisleistungen:
Newsletter, Berichte, Umfragen – Sondervergünstigungen zu anderen internen und externen Leistungen aus b) – Eintrag im FdWB-Verzeichnis für Projekt-, Personen-, Organisations-, Unternehmensdarstellung mit möglichem Direktkontakt – Veröffentlichung interessanter und aktueller Beiträge beim FdWB – Nutzung spezieller Mitgliederbereiche wie bspw. Blog, Support, FAQ.

b) Mitglieder Leistungen:
Die Mitglieder-Leistungen sind auf den Antrags-, Angebots- und bei den Paketleistungen beschrieben.

2. Beiträge

s. FdWB Webseite Mitgliedschaft
Aktuelle Beiträge
https://fdwb.de/fdwb-mitgliedschaft-leistungen

  • Fördermitglied-Jahresbeitrag nach Vereinbarung. Förderbeiträge können auch unter den Mitgliedsbeiträgen liegen, wenn weitere Zuwendungen in Form von materiellen oder anderweitigen fördernde Maßnahmen erbracht werden.
  • Mahngebühren werden auf den fälligen Beitrag aufgeschlagen.
    Für Erinnerungen und Mahnungen gilt:
    a) 1. Erinnerung/Mahnung je 3,00 EUR
    b) 2. und letzte Mahnung je 3,00 EUR
    c) Rücklastschrift 10,00 EUR

Alle Preise sind Endpreise, ggf. je nach Art der Leistung/des Produkts zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 19 %, welche in den Rechnungen ausgewiesen wird.
Mahnungen und Rücklastschrift sind ohne MwSt.

Stand 9–2018

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